Sie haben eine Mängelkarte erhalten oder Ihr Fahrzeug wurde stillgelegt oder gar beschlagnahmt? - Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen!
StVZO, FzV und diverse EU-Richtlinien regeln, welchen Zustand ein Fahrzeug haben muss, um zum Straßenverkehr zugelassen werden zu können.
Da diesen Paragraphendschungel zu durchdringen äußerst schwierig ist, kommt es vor, dass die Behörden (Polizei, Zulassungsbehörde) dem Halter einer Fahrzeugs zu Unrecht eine Mängelkarte ausstellen bzw. das Fahrzeug stilllegen.
Insbesondere bei umgebauten Fahrzeugen kommt es regelmäßig zu derartigen Problemen.
Rufen Sie uns bei allen Problemen rund um die Zulassung Ihres Fahrzeugs an. Wir helfen Ihnen gerne!
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